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Sie erhalten in der Regel 2 Papiere an der Grenze: Eventuell die Zolldeklaration und seit Februar 2003 immer die sogenannte "Migration Card" (diese wird ab dem 15.01.2007 mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes aber auch langsam Zug um Zug überflüssig werden, da müssen Sie sich aber zwingend auskennen, bitte nachlesen: Registrierung vor Ort).
Beide Papiere müssen Sie an der Grenze bei der Ausreise wieder abgeben. Die "Migration Card" sollten Sie zusammen mit dem Reisepaß ständig mitführen. Zolldeklaration Die Zolldeklaration ist ein Dokument, mit welchem Sie deklarieren, was Sie mit nach Rußland bringen wollen. Haben Sie das Formular nicht schon an Bord Ihres Flugzeugs bekommen, finden Sie Vordrucke noch an den Tischen nahe den Gepäckbändern im Flughafen. Seit Frühjahr 2001 müssen die früher obligate Zolldeklaration überhaupt nur noch ausfüllen, wenn Sie in Devisen den Gegenwert von mehr als 3.000 US$ (ca. 2.300 €) in bar oder andere gewöhnlich meldepflichtige Waren mitbringen und im Falle des Bargelds, davon wieder viel ausführen wollen. Am Flughafen gehen Sie dann (wenn Sie deklarationspflichtiges mitbringen) nach der Gepäckaufnahme rechts durch die rote Spur, ansonsten links die grüne "Nothing to declare" Spur durch den Zoll. Achtung Falle: Noch einmal im Klartext: Wenn Sie wieder mehr Geld als 3.000 US$ aus Russland in bar mit nach Hause nehmen wollen, brauchen Sie die Zolldeklaration von der Einfuhr, um nachzuweisen, daß Sie nicht mehr rausbringen, als Sie reingebracht haben (was verboten ist). Fehlt Ihnen die Deklaration und Sie versuchen trotzdem mit viel Bargeld auszureisen, kann das bestenfalls zu einer empfindlichen inoffiziellen "Strafe" führen (für die Sie keine Quittung verlangen sollten) oder zur offiziellen Beschlagnahme der gesamten Summe (falls Sie eine Quittung brauchen). Also: Wollen Sie viel Geld wieder mit heim nehmen, gehen Sie NICHT durch die grüne "Nothing to declare" Spur bei der Einreise, sondern füllen eine Zolldeklaration aus und gehen durch die rote Spur und holen sich den Stempel auf der Zolldeklaration !!!! Viel Geld ist, ich sagte es schon, alles über 3.000 US$ (ca. 2.300 €) in bar. Weniger geht durch die grüne Spur. Bitte füllen Sie die Deklaration wirklich wahrheitsgemäß aus. Sie sollten folgendes überhaupt nicht mit sich führen: - Drogen - Edelmetalle und Diamanten als Handelsware - Waffen - Chemikalien - Pornographie - radioaktives Material - nicht deklarierte Tiere Zum einen ist das meiste davon sowieso bei allen Fluglinien verboten, zum anderen gibt es wirklich Ärger. Geben Sie die Bargeldbeträge, die Sie bei sich tragen wie gesagt unbedingt wahrheitsgemäß an. Sie müssen Beträge über 3.000 US$ (ca. 2.300 €) ohnehin vorzählen. Es ist wirklich nicht vernünftig, etwa weniger zu deklarieren. Die Geschichten über die Raubüberfälle am Flughafen gehören eher in die USA, in St. Petersburg ist davon nichts bekannt. Andererseits wird aber vom Zoll häufig und genau kontrolliert. Was der russische Zoll entgegen anderslautenden Angaben in alten Reiseführern inzwischen klaglos akzeptiert: - einen Laptop - Bargeld bis rund 2.300 € (3.000 US$), m - alle Arten von Unterhaltungselektronik und Mobiltelefone - Kleidung in jedem Wert, wenn nicht z.B. 10 gleiche verpackte Hemden offensichtlich zum Handel mitgebracht werden - praktisch jede Art von Geschenken bis rund 2.300 € (3.000 US$) Gegenwert - CD-ROM und Disketten in normaler Menge für den Privatgebrauch und mit Beschriftung - russische Rubel von vorherigen Reisen in sehr kleinen Mengen (bis 1.000 RBL etwa) Selbst wenn Sie übrigens unbedingt über 8.000 € oder 10.000 US$ in bar mitbringen wollen, passiert nichts Schlimmes am Zoll. Sie dürfen einführen, soviel Sie wollen. Auch ohne Deklaration, nur wenn Sie Geld wie schon mehrfach gesagt wieder mit heim nehmen wollen, brauchen Sie die Deklaration von der Einfuhr eben doch. Für die Einfuhr von PKW lesen Sie bitte unseren speziellen Kommentar ! Für die Ausfuhr von Kunstwerken oder Handarbeiten aus Rußland gilt, daß grundsätzlich für alle Stücke, die älter als 100 Jahre sind, eine Genehmigung vorgelegt werden muß, aus der hervorgeht, daß Sie da kein wichtiges russisches Kulturgut außer Landes schleppen. Falls Sie etwas kaufen, was auch nur annähernd so aussieht, als ob es älter als 100 Jahre sein könnte, sollten Sie sich ebenfalls um diese Genehmigung kümmern. Man erhält das Papier unter Vorlage der Kaufquittung und einer Deklaration in St. Petersburg beim "Ministerium für Kultur" in der Malaya Morskaya Ul. 17 (Telefon 1170302). Das geht dort recht schnell (wenige Stunden, wenn der Fall klar ist), aber Sie sollten einen Übersetzer mitnehmen - dort wird fast nur russisch gesprochen. Gute Antiquitätengeschäfte und Galerien erledigen das für Ihre Kunden ab einem bestimmten Wert (wir reden ab etwa 2.000 €) der gekauften Antiquitäten und Bilder übrigens gratis. Zuletzt, aber nicht weniger wichtig: Ein paar Tips für den Zoll bei uns daheim. In Russland kann man sehr billig Musik-CD und alle mögliche Software für den PC kaufen. Eine aktuelle CD mit Musik kostet nur 2 € bis 4 €. Noch extremer ist es mit Sofware: Was sonst bei uns in Deutschland nicht unter 2.000 € zu haben ist (z.B. die neueste Variante von Autocad mit den Server-Erweiterungen) kostet in Russland nur 5 bis 10 €. Das sind natürlich Kopien und die großen Softwarefirmen sehen keinen Cent an Lizenzgebühr. Wenn Sie davon jetzt 20 CD im Gepäck haben, interessiert das den russischen Zoll nicht. Es kann aber passieren, daß Ihnen am heimatlichen Zoll in Frankfurt, Zürich oder Wien die CD einfach weggenommen werden. Das Gleiche gilt für einige wenige Pelzarten, aus denen in Russland wunderschöne Kappen und Mäntel hergestellt werden. Das allermeiste ist vom Artenschutz her unbedenklich. Ein Pelz aus Russland ist ein Schmuckstück - keine Frage. Im Winter sieht man auf den Strassen immer wieder wunderschöne Beispiele russischer Pelzmacherkunst. Im Russischen Winter hält dies wirklich warm und macht Sinn. Es gibt unzählige schöne Pelze von nicht bedrohten Tierarten (im Gegenteil: der Mink bedroht die letzten freilebenden Nerze und ein Mantel aus Mink hilft dem Nerz). Wenn Sie aber ausgerechnet einen Leopard kaufen (der auch in Russland legal nicht zu haben ist), dann rechnen Sie ruhig damit daß Ihnen der nur maximal bis zum Heimatflughafen gehört. Danach dürfen Sie sich von dem Stück trennen und bekommen noch ein Strafverfahren an den Hals. Zurecht. Folgende Pelzarten aus Russland sind (auch in Russland) strikt verboten und ich wünsche persönlich jedem eine Freiheitsstrafe in Russland an den Hals, der so etwas käuflich erwirbt (nur zur Klarstellung: an sich mag ich Pelz, aber die nachgenannten Tiere hier gehören nicht zu Mänteln verarbeitet): - Amurleopard ... es gibt nur noch 100 - 200 freilebende Exemplare ! - Ostkaukasischer Tur ... verboten ! - kasachische Steppenziege ... meist eher wegen des Horns gejagt, verboten ! - auch streng verboten, aber nicht oft in Russland angeboten sind Gepard, Jaguar, Leopard, Luchs und spezielle Ozelotarten Die heute in Russland genutzten Fell- und Pelzarten kommen hauptsächlich aus der landwirtschaftlichen Farm und Weidehaltung, wie z. B. Nerz, Fuchs, Iltis, Chinchilla, Lamm, Kaninchen und Kalb. Aber auch aus der freien Wildbahn durch notwendige Begrenzung von Tierpopulationen, die bei zu hoher Bestandsdichte Schaden anrichten, wie z. B. Mink (schon erwähnt), Bisam, Waschbär, Rotfuchs, Wildkaninchen. Ausreichend sorgenfreie Auswahl, oder ? Das war es zu diesem Thema ! |
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